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Wöginger: "Ich bleibe Klubobmann"

Wöginger: "Ich bleibe Klubobmann"

Update: 2025-12-12
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ÖVP-Klubobmann August Wöginger will auch bei einer erstinstanzlichen Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs nicht zurücktreten. “Ich habe nichts Unrechtes getan”, so der 51-Jährige am Freitag.









August Wöginger will auch im Falle einer erstinstanzlichen Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs ÖVP-Klubobmann bleiben, wie er am Freitag bei einer Pressekonferenz mit seinem Anwalt Michael Rohregger erklärte. Er gehe aber in dem nun fortgesetzten Verfahren “von einem Freispruch aus” und gehe daher “zuversichtlich in die nächsten Prozesstage”, so Wöginger. “Ich habe nichts Unrechtes getan”, betonte er. Mit einer Fortsetzung ist im ersten Quartal 2026 zu rechnen.





Wöginger will auf unschuldig plädieren





Er sei “überrascht” gewesen über die Aufhebung der Diversion, die ihm vom Gericht angeboten worden sei und der die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) auch zugestimmt habe, durch das Oberlandesgericht (OLG). Im demnächst fortgesetzten Prozess will er trotz seiner Verantwortungsübernahme auf unschuldig plädieren. Wie bereits vor Gericht betonte er, dass es ihm leid tue, was seine Handlungen nach sich gezogen habe. Aber: “Ich habe zu keinem Augenblick Einfluss auf die unabhängige Kommission genommen”, so Wöginger. Er habe nicht einmal gewusst, dass es eine Kommission gab und ob sich wer anderer beworben habe.





Auch der Vorhalt, es sei um Parteipolitik gegangen, sei nicht gerechtfertigt, so Wöginger und verwies darauf, dass die unterlegene Kandidatin in dem Bewerbungsverfahren für den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau selbst angegeben habe, dass sie in der Vergangenheit für die Braunauer ÖVP kandidiert habe.





Verweis auf Freispruch für Kurz





“Ich bleibe Klubobmann”, gab sich Wöginger kämpferisch, auch bei seiner Wahl zu diesem seien die Vorwürfe gegen ihn bereits bekannt gewesen. Das gelte auch für den Fall einer Verurteilung, sagte er mit Verweis auf den Instanzenzug und den Freispruch in zweiter Instanz für Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz.





Kritik kam vom pinken Koalitionspartner der Volkspartei: NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos betonte abermals, dass es sich bei den Vorwürfen nicht um ein “Kavaliersdelikt” handle. Das, was in der Causa Braunau passiert sei, “geht politisch nicht”, wie Hoyos gegenüber der ZIB erklärte. Drastischer fiel die Kritik vom oberösterreichischen Landessprecher der NEOS, Felix Eypeltauer, aus: “Wer selbst im Fall einer möglichen Verurteilung Klubobmann einer Regierungspartei bleiben will, schadet dem Vertrauen in hunderte Menschen, die ehrlich und verlässlich in der Politik arbeiten.”





Terminsuche für Prozess im Gange





Die Terminsuche für den Prozess war am Freitag im Laufen. Die Richterin klärt derzeit die Verhandlungstermine mit den Verfahrensbeteiligten ab. Mit einer Fortsetzung des Amtsmissbrauch-Prozess gegen Wöginger und zwei mitangeklagte Finanzbeamte wegen des mutmaßlichen Postenschachers am Finanzamt Braunau ist im ersten Quartal 2026 zu rechnen, teilte der Linzer Landesgerichtssprecher Walter Eichinger am Freitag mit.





Da die Diversion kein richterliches Urteil sondern lediglich ein Beschluss sei, geht nach dessen Aufheben die Hauptverhandlung am Landesgericht einfach weiter. Nur wenn ein Richter oder eine Richterin an einem “Urteil mitgewirkt hat, das infolge eines Rechtsmittels aufgehoben wurde”, müsse der erstinstanzliche Prozess neu aufgerollt werden, erläuterte Eichinger. Der Fall Wöginger bleibe damit bei der bisherigen Richterin. Auch die Zusammensetzung des Schöffensenats bleibt gleich.





Auch die Voraussetzung für eine “Anscheinsbefangenheit” würden bei einer unrichtigen Gesetzesauslegung nicht vorliegen, so der Gerichtssprecher weiter. Sprich: Weil die Richterin die Voraussetzung für eine Diversion gegeben sah, das Oberlandesgericht dies jedoch anders ausgelegt hat, liefere dieser Tatbestand keinen Grund für eine “Anscheinsbefangenheit”.





Die Präsidentin des Landesgerichts Linz hatte bereits nach dem ersten Verhandlungstag mit dem Diversionsangebot einen Antrag auf Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit Mitte Oktober abgelehnt. Die durch den vorgeworfenen Postenschacher benachteiligte Bewerberin für die Leitung des Finanzamts hat dies als Privatbeteiligte beantragt.





Weisung der OStA





Das OLG Linz hatte die Diversion für Wöginger in dem Amtsmissbrauchs-Prozess gekippt. Vorausgegangen war eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Beschwerde einzulegen. Damit muss das im Oktober begonnene Verfahren am Erstgericht fortgesetzt werden.





Angeklagt worden war Wöginger wegen Missbrauchs der Amtsgewalt. Wöginger soll 2017 beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben, dass dieser Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding wurde. Eine besser qualifizierte Mitbewerberin kam nicht zum Zug. Zwei mitangeklagte Finanzbeamte saßen in der Bestellungskommission.





(APA/Red)

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BenjaminPoller